FAQ Bewerber
Zeitarbeit lässt sich als Dreiecksverhältnis beschreiben. Dabei überlässt F&F seine Arbeitnehmer an ein Kundenunternehmen. Dabei wird ein Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und F&F geschlossen. Damit Übernimmt F&F alle Arbeitgeberpflichten (Bezahlung, Urlaub, Fürsorgepflicht etc.)
F&F Personal überlässt den Zeitarbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages an das Kundenunternehmen. Das Kundenunternehmen hat gegenüber dem Zeitarbeitnehmer ein Weisungsrecht. Zwischen Leiharbeitnehmer und dem Kundenunternehmen (Entleihunternehmen) entsteht kein Vertrag.
- F&F steht für FAIRE Entlohnung.
Wir entlohnen nach Leistung - mindestens nach IGZ-Tarifvertrag bzw. übertariflich. - F&F steht für unbefristete Arbeitseinsätze.
Wir betreiben keine "hire and fire"-Politik, bei uns haben Sie einen langfristigen Arbeitseinsatz sicher. - Bei F&F Personalmanagement steht stets Ihre Übernahme im Fokus.
Wir streben für Sie eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis bei unseren namhaften Kunden in der Region an.
Am besten bringen Sie zu Ihrem Vorstellungsgespräch folgende Unterlagen mit:
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Ausweis
- Arbeitsgenehmigung
- Sozialversicherungsausweis
Falls Sie sich nicht online beworben haben, halten wir einen Bewerbungsbogen für Sie zum Ausfüllen bereit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Der Anspruch richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Beginnen werden Sie mit 24 Urlaubstagen laut IGZ-Tarif.
F&F wendet den IGZ-Tarifvertrag an.
Wir sind immer bestrebt langfristige und unbefristete Arbeitsplätze für Sie zu finden. In der Regel hängt die Länge der Einsatzdauer bzw. eine Übernahme bei unseren Kunden sehr stark von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung ab.